Erste-Hilfe-Kurse

Ob für den Weg zum Führerschein, die Sicherheit im eigenen Betrieb oder die Arbeit mit Kindern: Erste Hilfe ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern in vielen Bereichen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Seit der großen Ausbildungsreform umfassen alle regulären Grundkurse kompakt und praxisnah 9 Unterrichtseinheiten (UE). Nur zertifizierte Ausbildungsstellen garantieren Ihnen Kurse, die den aktuellsten gesetzlichen Richtlinien entsprechen und von allen Behörden und Unfallkassen anerkannt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Ausbildungsbereiche und der jeweiligen Voraussetzungen:

🚗 Führerscheinbewerber (alle Klassen)

Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, muss in der Lage sein, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Die alte Trennung zwischen „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (für PKW) und dem großen Erste-Hilfe-Kurs (für LKW/Bus) gibt es nicht mehr.

  • Gesetzliche Grundlage: § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
  • Voraussetzung: Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten (UE).
  • Gültigkeit: Für alle Führerscheinklassen (A, B, C, D, T etc.) sowie für den Erwerb von Bootsführerscheinen oder Pilotenlizenzen. Die Bescheinigung für den Führerscheinantrag verfällt grundsätzlich nicht, wir empfehlen jedoch eine freiwillige Auffrischung.

🏢 Betriebliche Ersthelfer (Unternehmen & Behörden)

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für eine funktionierende Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen. Dazu gehört auch die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl an Ersthelfern.

  • Gesetzliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1).
  • Notwendige Anzahl: * Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer.
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: 5 % der Belegschaft in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben.
  • Voraussetzung: * Grundausbildung: Erste-Hilfe-Kurs (9 UE).
    • Fortbildung: Spätestens alle 2 Jahre muss das Wissen in einem Erste-Hilfe-Training (9 UE) aufgefrischt werden.
  • Kosten: Die Kursgebühren werden in der Regel direkt und unkompliziert mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) abgerechnet. Wir helfen Ihnen gerne bei den Formularen!

🧸 Erzieher, Lehrkräfte & Tagespflegepersonen

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – Notfälle im Kindesalter erfordern oft andere Maßnahmen. Einrichtungen, die Kinder betreuen, haben daher besondere Auflagen.

  • Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 sowie länderspezifische Vorgaben für Kitas, Schulen und die Kindertagespflege.
  • Voraussetzung: Teilnahme an der speziellen Schulung „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (ebenfalls 9 UE).
  • Inhalte: Spezifische Notfälle wie Pseudokrupp, Fieberkrämpfe, kindgerechte Reanimation und Wundversorgung bei Kindern. Auch hier gilt meist eine Auffrischungspflicht alle 2 Jahre (Kostenübernahme oft über die Unfallkasse).

⚽ Trainer, Übungsleiter & Jugendleiter (JuLeiCa)

Vereine und Jugendverbände tragen eine große Verantwortung für die ihnen anvertrauten Sportler und Jugendlichen.

  • Gesetzliche Grundlage / Verbandsvorgaben: Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Vorgaben der Landesjugendringe für die Jugendleitercard (JuLeiCa).
  • Voraussetzung: Für den Erwerb oder die Verlängerung von Trainerlizenzen (z. B. C-Lizenz) oder der JuLeiCa ist der Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses (9 UE) zwingend erforderlich. Auch hier dürfen die Bescheinigungen bei Beantragung oft nicht älter als 2 bis 3 Jahre sein.

Medizinisches Fachpersonal & Studium

Für angehende Mediziner, Medizinstudenten (für das Physikum) oder Auszubildende in Pflegeberufen gelten oft gesonderte Regelungen (z.B. Approbationsordnung). Unser Standard-Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) wird in der Regel für das Physikum und Pflege-Ausbildungen vollumfänglich anerkannt.


Ihr Weg zum zertifizierten Nachweis

Egal, für welchen Bereich Sie Ihre Bescheinigung benötigen: Am Ende des Kurses erhalten Sie ein offizielles Zertifikat, das Sie bei allen Behörden, Ämtern, Arbeitgebern und Berufsgenossenschaften vorlegen können.

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